Eörsi Gyula (szerk.): Das Ungarische Zivilgesetzbuch in fünf Studien (Budapest, 1963)
DAS UNGARISCHE ZIVILGESETZBUCH IN FÜNF STUDIEN Herausgegeben vom Redaktionskollegium der fremdsprachigen Zeitschrift für Rechtswissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften ACTA JURIDICA unter Vorsitz von Oy. Eörsi Redakteur F. Mádl Im Jahre 1959 wurde das erste Ungarische Zivilgesetzbuch vom Parlament angenommen. Die fünf Studien des vorliegenden Bandes beschäftigen sich mit der Geschichte der Kodifikation bzw. der Entstehungsgeschichte des Gesetzbuches, legen einzelne Teile des Zivilgesetzbuches näher dar und analysieren seine Bedeutung für die sozialistische ungarische Rechtsschaffung und die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Der Band beginnt mit einer historischen Darstellung der zivilrechtlichen Kodifikation und geht dabei auf die theoretischen und praktischen Probleme der bürgerlichen und sozialistischen Zivilrechtsentwicklung ein. Die zweite Studie analysiert wichtige theoretische und pi’aktische Probleme des sozialistischen Eigentumrechts. Besondere Bedeutung verdient die dritte Studie, die sich mit dem Obligationenrecht befaßt. Der vierte Artikel behandelt die Verantwortlichkeit im Vertragssystem und die letzte Studie bringt eine Darstellung des ungarischen Erbrechts, zeigt vor allem die theoretischen Probleme des Erbrechts unter sozialistischen Verhältnissen auf.