Eörsi Gyula (szerk.): Das Ungarische Zivilgesetzbuch in fünf Studien (Budapest, 1963)

DAS UNGARISCHE ZIVILGESETZBUCH IN FÜNF STUDIEN Herausgegeben vom Redak­tionskollegium der fremdspra­chigen Zeitschrift für Rechts­wissenschaften der Ungarischen Akademie der Wissenschaften ACTA JURIDICA unter Vorsitz von Oy. Eörsi Redakteur F. Mádl Im Jahre 1959 wurde das erste Ungarische Zivilgesetz­buch vom Parlament angenom­men. Die fünf Studien des vor­liegenden Bandes beschäftigen sich mit der Geschichte der Kodifikation bzw. der Entste­hungsgeschichte des Gesetzbu­ches, legen einzelne Teile des Zivilgesetzbuches näher dar und analysieren seine Bedeutung für die sozialistische ungarische Rechtsschaffung und die Ent­wicklung der sozialistischen Ge­sellschaft. Der Band beginnt mit einer historischen Darstellung der zi­vilrechtlichen Kodifikation und geht dabei auf die theoretischen und praktischen Probleme der bürgerlichen und sozialistischen Zivilrechtsentwicklung ein. Die zweite Studie analysiert wich­tige theoretische und pi’aktische Probleme des sozialistischen Eigentumrechts. Besondere Be­deutung verdient die dritte Studie, die sich mit dem Obli­gationenrecht befaßt. Der vierte Artikel behandelt die Verant­wortlichkeit im Vertragssystem und die letzte Studie bringt eine Darstellung des ungari­schen Erbrechts, zeigt vor allem die theoretischen Probleme des Erbrechts unter sozialistischen Verhältnissen auf.

Next