Visky Károly: Geistige Arbeit und die „artes liberales” in den quellen des römischen Rechts (Budapest, 1977)

AKADÉMIAI KIADÓ, BUDAPEST Ein Werk, das die juristische Einschätzung der »artes liberales« und deren Gründe zum Ziel hat, ist bisher weder in der ungarischen noch in der internat ionalen Literatur zu finden. Die vorliegende Arbeit unternimmt diesen Versuch und weist nach, daß die juristische Differenzierung geistiger und körperlicher, vermietbarer (locatio-conductio) und nicht vermietbarer Arbeit in der römischen Welt am ausgeprägtesten bei den »artes liberales« zu finden ist. Es werden verschiedene Arten geistiger Tätigkeiten behandelt, so u. a. Philosophie, Grammatik, Rhe­torik, Geometrie, juristische Dienstleistungen, Rechtsberatung, medizinische Tätigkeiten, Archi­tektur, Malerei, Bildhauerei, von denen aber — den Rechtsquellen zufolge — nur einige zu den »artes liberales« gezählt haben. In diesem Zusam­menhang kommt auch die Frage des geistigen Eigentums mit den Ansätzen eines literarischen Urheberrechts zur Untersuchung.

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