Mályusz Elemér: Das Konstanzer Konzil und das königliche Patronatsrecht in Ungarn - Studia historica Academiae Scientiarum Hungaricae 18. (Budapest, 1959)

Aus dem Tagebuch des Kardinals Fillastre1 sind die Ereignisse des Konstanzer Konzils im Sommer und Herbst 1417 seit langem bekannt. Die Sätze von ungekünstelter Einfachheit bieten — vielleicht eben deshalb, weil sie auf jede Effekthascherei verzichten — ein lebhaftes, drama­tisch-unmittelbares Bild vom Kampfe zwischen der Reformpartei und den Kurialisten. Die Reformpartei, mit Siegmund an der Spitze, erkannte klar, daß sie das Interregnum, das durch die Beseitigung der drei Päpste entstanden war, ausnützen und noch vor der Wahl des neuen Papstes die neue Ordnung der Kirchenverwaltung ausarbeiten, die Befugnisse des Papstes und der Kardinäle, sowie die der Bischöfe festlegen, also durch die Abschaffung der Mißbräuche die reformatio in capite et in membris verwirklichen müsse. Zur selben Zeit beraubten aber die Kardinäle mit staunenswertem diplo­matischem Geschick den König seiner Stützen. Sie gewannen zuerst die Mehr­heit der italienischen, dann der französischen Nation für sich. Bei der letz­teren machten sie sich die natürliche Rückwirkung der englandfreundlichen Politik Siegmunds mit Erfolg zunutze. Von der spanischen Nation stellten sich zuerst Kastiliens Vertreter an ihre Seite. Nach langwierigen Debatten darüber, ob zuerst die Reformen oder aber das Problem der Papstwahl zu behandeln seien, und nach Beseitigung des gegenseitigen Mißtrauens, sowie nach gegenseitigen Versicherungen, daß einerseits der König nicht seinen Kandidaten an die Spitze der Kirche stellen wolle, andererseits die Kardi­näle keinen Kirchenfürsten auf den päpstlichen Thron setzen wollen, der ihm gegenüber feindselige Gefühle hegt, schlossen die gegnerischen Parteien am 13. Juli 1417 einen Kompromiß ab. Siegmund gab seine Zustimmung, daß man die Reformen — wie er bereits am 18. Juni, als er die Italiener und Spanier für sich zu gewinnen suchte, gesagt hatte — auf einen engeren Kreis beschränkt nur »in papa et curia Romana« durchführe, alsdann aber, dem 1 Finke, H. : Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanzer Konzils. Paderborn, 1889. S. 163 f., Ders.: Acta concilii Constanciensis. Münster i. W., 1923. Bd. II, S. 13 f. 1 Studia Historica 18.

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